Viele Eltern fragen sich derzeit, was sich beim Kindergeld 2026 ändert und ob die geplante Erhöhung wirklich spürbar entlastet. Nach aktuellen Regierungsbeschlüssen steht fest: Auch im kommenden Jahr steigen sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibeträge leicht an. Damit sollen Familien besser vor Preissteigerungen und Kaufkraftverlusten geschützt werden.
Das Kindergeld gehört zu den zentralen staatlichen Familienleistungen in Deutschland. Es unterstützt Eltern finanziell bei den Lebenshaltungskosten ihrer Kinder – unabhängig vom Einkommen. Doch wie viel gibt es 2026 tatsächlich, wann kommt das Geld aufs Konto, und was müsst Ihr beachten, wenn sich Eure Familiensituation ändert?

Kindergeld 2026: Mit 259 Euro pro Kind lässt sich das Familienbudget gezielter planen.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Zum 1. Januar 2026 wird das Kindergeld auf 259 Euro pro Kind und Monat angehoben. Das entspricht einer Erhöhung um 4 Euro gegenüber dem Vorjahr. Für Eltern mit mehreren Kindern summiert sich das auf einen beachtlichen Jahresbetrag.
Redaktion kitapilot.de:
„Auch kleine Erhöhungen machen über das Jahr gerechnet einen Unterschied – vor allem für Familien mit mehreren Kindern. Entscheidend ist, dass die Auszahlung automatisch erfolgt, ohne dass Eltern erneut einen Antrag stellen müssen.“
| Kinderanzahl | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| 1 Kind | 259 € | 3.108 € |
| 2 Kinder | 518 € | 6.216 € |
| 3 Kinder | 777 € | 9.324 € |
| 4 Kinder | 1.036 € | 12.432 € |
Die Anpassung gilt für alle, die im Jahr 2025 bereits Kindergeld beziehen – eine erneute Beantragung ist nicht notwendig.
Auszahlungstermine: Wann kommt das Kindergeld 2026?
Die Auszahlung orientiert sich wie in den Vorjahren an der Endziffer der Kindergeldnummer. Je höher die Endziffer, desto später erfolgt die Überweisung. Überwiesen wird ausschließlich an Bankarbeitstagen – an Wochenenden oder Feiertagen kann es zu Abweichungen kommen.
| Endziffer | Januar | Februar | März | April | Mai | Juni |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 0 | 05.01. | 05.02. | 05.03. | 06.04. | 06.05. | 05.06. |
| 1 | 06.01. | 07.02. | 07.03. | 07.04. | 07.05. | 07.06. |
| 2 | 07.01. | 09.02. | 08.03. | 08.04. | 09.05. | 08.06. |
| 3 | 09.01. | 10.02. | 10.03. | 10.04. | 11.05. | 10.06. |
| 4 | 11.01. | 11.02. | 11.03. | 11.04. | 12.05. | 12.06. |
| 5 | 12.01. | 13.02. | 14.03. | 13.04. | 13.05. | 14.06. |
| 6 | 13.01. | 14.02. | 15.03. | 14.04. | 15.05. | 15.06. |
| 7 | 14.01. | 17.02. | 17.03. | 15.04. | 17.05. | 17.06. |
| 8 | 15.01. | 18.02. | 18.03. | 18.04. | 18.05. | 18.06. |
| 9 | 17.01. | 19.02. | 19.03. | 19.04. | 19.05. | 19.06. |
Die offiziellen Auszahlungstermine veröffentlicht die Familienkasse in der Regel im November des Vorjahres. Daher sollten Eltern im Dezember 2025 nochmals prüfen, ob es Aktualisierungen gibt.
Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag 2026
Neben dem Kindergeld werden auch Kinderfreibeträge und Zuschläge angepasst. Diese Werte sind besonders für Familien mit höherem Einkommen relevant, da das Finanzamt automatisch prüft, ob Kindergeld oder Freibetrag steuerlich günstiger ist.
| Jahr | Kinderfreibetrag | Betreuungsfreibetrag | Summe gesamt |
|---|---|---|---|
| 2025 | 6.672 € | 2.928 € | 9.600 € |
| 2026 | 6.828 € | 2.928 € | 9.756 € |
Auch beim Kinderzuschlag (für Familien mit kleinem Einkommen) ist eine Erhöhung geplant:
Ab 2025 liegt er bei 297 Euro monatlich pro Kind. Zusätzlich gibt es den Kindersofortzuschlag von 25 Euro monatlich.
Kindergeld beantragen – so funktioniert’s 2026
Das Kindergeld wird grundsätzlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt. Wer erstmals Anspruch hat, etwa nach einer Geburt oder nach einem Zuzug aus dem Ausland, kann den Antrag online oder per Post stellen.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Deutschland oder einem EU-/EWR-Staat
- Kind ist unter 18 Jahren, bzw. unter 25 Jahren in Ausbildung oder Studium
- Bei schwerer Behinderung: keine Altersgrenze
- Einkommen der Eltern spielt keine Rolle
Online-Antrag
- Anmeldung über BundID (mit eID oder Elster-Zertifikat)
- Formular ausfüllen („Kindergeld beantragen“)
- Angaben zu Steuer-IDs, Geburtsdaten und IBAN
- Digital unterschreiben und absenden – fertig
Antrag per Post
- Formular KG1 und Anlage Kind ausfüllen
- Geburtsurkunde (Kopie) beilegen
- Bei volljährigen Kindern: Ausbildungsnachweis beifügen
- An die zuständige Familienkasse senden (Adresse online abrufbar)
Tipp: Wer bereits Kindergeld erhält, muss bei Änderungen wie Umzug oder Kontowechsel nur eine Mitteilung an die Familienkasse senden – kein neuer Antrag nötig.
Warum das Kindergeld jährlich steigt
Die schrittweise Erhöhung folgt der sogenannten Indexierung zur Anpassung an Inflation und Preisentwicklung. Damit soll verhindert werden, dass Familien durch steigende Lebenshaltungskosten an Kaufkraft verlieren.
Zwischen 2022 und 2026 summiert sich die Erhöhung auf rund 40 Euro monatlich pro Kind.
Sandra, Finanzredaktion kitapilot.de:
„Das Kindergeld ist kein Luxus, sondern eine notwendige Kompensation für reale Mehrkosten. Gerade Familien mit mehreren Kindern spüren den Effekt deutlicher als Singles oder Paare ohne Kinder.“
Wichtige Hinweise zur Auszahlung
- Zahlung nur an Bankarbeitstagen – Feiertage können Terminverschiebungen bewirken.
- Bei Kontowechsel unbedingt neue IBAN mitteilen, sonst verzögert sich die Überweisung.
- Nachzahlungen sind bis zu sechs Monate rückwirkend möglich.
- Bei Trennung oder Scheidung sollte geklärt werden, wer das Kindergeld erhält (i. d. R. der Elternteil, bei dem das Kind lebt).
FAQ: Häufige Fragen zum Kindergeld 2026
Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Bis zum 18. Geburtstag des Kindes, bei Ausbildung oder Studium bis maximal 25 Jahre.
Muss ich die Erhöhung 2026 beantragen?
Nein, bestehende Ansprüche werden automatisch angepasst.
Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
Ja, bis zu sechs Monate rückwirkend (§ 66 Abs. 3 EStG).
Was passiert bei Auslandsaufenthalt meines Kindes?
Kindergeld kann weiter gezahlt werden, wenn der Wohnsitz in einem EU-/EWR-Staat bleibt und bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wo bekomme ich Hilfe bei Problemen mit der Familienkasse?
Unterstützung bieten Bürgerbüros, Familienservicestellen oder das Familienportal des Bundes.
📊 Zusammenfassung
- 259 Euro monatlich pro Kind ab 2026
- Kinderfreibetrag steigt auf 6.828 Euro
- Automatische Auszahlung ohne Neuantrag
- Kinderzuschlag bis 297 Euro monatlich
- Antrag: einfach online über BundID
