Durchschnittliches Nettogehalt der letzten 3 Monate (ohne Einmalzahlungen)
6 Wo. vor + 8 Wo. nach Geburt (Standard) / 12 Wo. bei Frühgeburt oder Mehrling
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Monatsnetto eingeben, um dein Mutterschaftsgeld zu berechnen.

Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet?

Das Mutterschaftsgeld ist eine Leistung während der gesetzlichen Mutterschutzfrist – 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (§ 24i SGB V). Es teilt sich auf in den Anteil der Krankenkasse und den Arbeitgeberzuschuss.

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Kalendertagssatz

Dein Ø Nettogehalt (3 Monate) ÷ 30 = Kalendertagssatz. Dieser bildet die Berechnungsgrundlage.

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Aufteilung

Die Krankenkasse zahlt max. 13 €/Tag. Den Rest bis zum vollen Kalendertagssatz zahlt der Arbeitgeber.

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Gesamtbetrag

Tagesbeträge × Schutzfrist-Tage = Gesamtleistung. Standard: 98 Tage / Mehrlinge: 112 Tage.

GKV vs. PKV – was ist der Unterschied?

🏥 Gesetzlich versichert (GKV)

  • KK zahlt max. 13 €/Tag (§ 24i SGB V)
  • Arbeitgeber zahlt Differenz zum Nettolohn
  • Anspruch bei Beschäftigung + GKV-Mitgliedschaft
  • Kein Eigenanteil, kein Antrag nötig (AG beantragt)

🏛️ Privat versichert (PKV)

  • BAS zahlt einmalig max. 210 € (Gesamtleistung)
  • Arbeitgeber zahlt vollen Zuschuss bis Nettolohn
  • Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle (BAS)
  • PKV-Versicherte haben keinen GKV-Anspruch

Der Kalendertagssatz

Grundlage für die Berechnung ist das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 3 abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist. Einmalzahlungen (Boni, Weihnachtsgeld) werden nicht berücksichtigt. Der Kalendertagssatz ergibt sich aus: Ø Nettolohn ÷ 30.

Schutzfristen im Überblick

SituationVor GeburtNach GeburtGesamt
Normalgeburt (Standard)6 Wochen (42 Tage)8 Wochen (56 Tage)98 Tage
Mehrlings- oder Frühgeburt6 Wochen (42 Tage)12 Wochen (70 Tage)112 Tage
Behindertes Kind6 Wochen (42 Tage)12 Wochen (70 Tage)112 Tage

Beispielrechnungen 2026

MonatsnettoTagessatzKK/TagAG/TagGesamt (98 Tage)
1.500 €50,00 €13,00 €37,00 €ca. 4.900 €
2.000 €66,67 €13,00 €53,67 €ca. 6.533 €
2.500 €83,33 €13,00 €70,33 €ca. 8.167 €
3.000 €100,00 €13,00 €87,00 €ca. 9.800 €
390 € (Mindest)13,00 €13,00 €0,00 €ca. 1.274 €
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Tipp: Mutterschaftsgeld und Elterngeld schließen sich nicht aus – das Elterngeld beginnt nach der Mutterschutzfrist. Die Mutterschaftsgeldphase verkürzt jedoch den Elterngeld-Bezugszeitraum nicht automatisch.

Häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beträgt max. 13 €/Tag (§ 24i SGB V). Den Differenzbetrag bis zu deinem Nettolohn zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Bei einem Nettolohn von 2.000 € zahlt die KK 13 €/Tag, der Arbeitgeber rund 53,67 €/Tag.
Anspruch haben GKV-versicherte Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Nicht erwerbstätige GKV-Mitglieder erhalten max. 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). PKV-Versicherte haben keinen Anspruch auf das GKV-Mutterschaftsgeld.
Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfrist gezahlt: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (98 Tage). Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen (112 Tage gesamt).
Mutterschaftsgeld wird während der gesetzlichen Mutterschutzfrist gezahlt (vor und kurz nach der Geburt). Das Elterngeld beginnt danach und kann bis zu 14 Monate lang bezogen werden. Beide Leistungen ergänzen sich. Unser Elterngeldrechner hilft dir, die Folgeleistung zu planen.
Minijobberinnen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der GKV. Sie erhalten ggf. die Einmalzahlung von max. 210 € über die BAS. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss. Es gelten besondere Regelungen – prüfe deinen individuellen Fall.
Ja, Mutterschaftsgeld wird in der Regel beim Elterngeld angerechnet, da es als Ersatzleistung gilt. Die Anrechnung erfolgt monatsweise. Die genaue Auswirkung hängt von den Bezugszeiträumen ab – deine Elterngeldstelle berechnet dies im Antrag.
GKV-Versicherte beantragen Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse. Nicht erwerbstätige GKV-Mitglieder und PKV-Versicherte wenden sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Den Antrag findest du auf bundesamtsozialesicherung.de.
⚠️ Alle Angaben ohne Gewähr. Vereinfachtes Modell zur Orientierung. Die tatsächlichen Beträge legt deine Krankenkasse / dein Arbeitgeber fest. Kein Ersatz für individuelle Rechtsberatung. Stand 2026.