Elterngeld: Der ultimative Elterngeld Ratgeber

Elterngeld: Der ultimative Elterngeld Ratgeber

Eltern haben einen Anspruch auf Elterngeld, unabhängig davon, ob sie zuvor erwerbstätig waren oder nicht. Die Dauer des Elterngelds ist auf zwölf Monate begrenzt, kann jedoch als Paar um zwei Monate verlängert werden. Wer Elterngeld Plus beantragt, profitiert von einer längeren Unterstützungsdauer. Allerdings verringert sich der Betrag, da maximal die Hälfte des Basiselterngelds ausgezahlt wird. Die Geburt eines Kindes verändert nicht nur ein Jahr, sondern das gesamte Leben. Ab diesem Moment tragen Sie die Verantwortung für Ihr Baby und müssen Ihre Zeit gut einteilen. Natürlich bleibt weniger Freizeit als zuvor, und auch im Beruf müssen viele Eltern kürzer treten.

Um finanzielle Sorgen zu mindern, gewährt der deutsche Gesetzgeber Elterngeld. In unserem Ratgeber erfahren Sie, was es mit diesem Anspruch auf sich hat. Wir informieren Sie darüber, wie und wo Sie Elterngeld beantragen können. Außerdem beraten wir Sie zu den Fristen und der Höhe der Unterstützungsleistung. Unsere Informationen gelten nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige, die Elterngeld beantragen möchten. Wir helfen Ihnen außerdem dabei, das Elterngeld zu berechnen.

Wie berechne ich das Elterngeld?

Die Berechnung des Elterngelds erfolgt auf der Grundlage Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens vor der Geburt Ihres Kindes. Hier sind die Schritte, um das Elterngeld zu berechnen:

  1. Ermitteln Sie Ihr Bemessungseinkommen:
    • Addieren Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
    • Teilen Sie diesen Betrag durch 12, um den durchschnittlichen monatlichen Betrag zu erhalten.
  2. Berechnen Sie den Elterngeldanspruch:
    • Das Elterngeld beträgt in der Regel 67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens.
    • Für Geringverdiener kann der Prozentsatz höher sein (mindestens 65 %).
    • Der Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro pro Monat.
  3. Berücksichtigen Sie den Partnerschaftsbonus (falls zutreffend):
    • Wenn beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen, können Sie den Partnerschaftsbonus beantragen.
    • Dies verlängert den Elterngeldbezug um 4 zusätzliche Monate (insgesamt 14 Monate).
  4. Prüfen Sie individuelle Faktoren:
    • Es gibt spezielle Regelungen für Selbstständige, Studierende und andere besondere Situationen.
    • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle über die genauen Details.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Anleitung ist. Für eine genaue Berechnung wenden Sie sich an die zuständige Behörde oder nutzen Sie Online-Rechner, die speziell für Elterngeld entwickelt wurden.

Wie lange dauert es, bis ich das Elterngeld erhalte?

Die Bearbeitungsdauer für die Auszahlung des Elterngelds kann je nach Bundesland und individueller Situation variieren. Hier sind einige allgemeine Informationen:

  1. Antragstellung:
    • Nach der Geburt Ihres Kindes müssen Sie einen Antrag auf Elterngeld stellen.
    • Dies kann online, per Post oder persönlich bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle erfolgen.
  2. Prüfung und Berechnung:
    • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und berechnet den Elterngeldanspruch.
    • Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen, abhängig von der Arbeitsbelastung der Behörde.
  3. Auszahlung:
    • Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, beginnt die Auszahlung.
    • Das Elterngeld wird in der Regel monatlich im Voraus überwiesen.
  4. Wartezeit:
    • Die Wartezeit bis zur ersten Zahlung beträgt normalerweise 4-6 Wochen.
    • In einigen Fällen kann es länger dauern, insbesondere wenn zusätzliche Informationen benötigt werden.
  5. Partnerschaftsbonus:
    • Wenn Sie den Partnerschaftsbonus beantragen, verlängert sich der Elterngeldbezug um 4 zusätzliche Monate.
    • Die Auszahlung erfolgt entsprechend.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind. Für spezifische Details und individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Elterngeldstelle. 🌟

Wie kann ich den Antrag auf Elterngeld stellen?

Um Elterngeld zu beantragen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  1. Antragsformular Ihres Bundeslandes:
    • Nutzen Sie das Formular für den Elterngeldantrag, das speziell für Ihr Bundesland vorgesehen ist.
    • Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Elterngeldstelle, in vielen Gemeindeverwaltungen, bei den meisten Krankenkassen und in Krankenhäusern mit Geburtenstation.
  2. ElterngeldDigital (für bestimmte Bundesländer):
    • In einigen Bundesländern können Sie das Elterngeld auch online beantragen.
    • Nutzen Sie den digitalen Antragassistenten, um den Antrag auszufüllen.
    • Drucken Sie das erstellte Dokument aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es per Post an Ihre zuständige Elterngeldstelle.
    • Die Bundesländer, in denen ElterngeldDigital verfügbar ist, umfassen Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen12.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Elterngeld nur einmal pro Kind beantragen können. Bei individuellen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Elterngeldstelle. 🌟

Was passiert, wenn mein Partner und ich gleichzeitig arbeiten möchten?

Wenn Sie und Ihr Partner gleichzeitig arbeiten möchten, können Sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld beantragen. Hier sind einige wichtige Informationen:

  1. Partnerschaftsbonus:
    • Wenn beide Elternteile gleichzeitig Elterngeld beziehen, haben Sie die Möglichkeit, den Partnerschaftsbonus zu nutzen.
    • Der Partnerschaftsbonus verlängert den Elterngeldbezug um 4 zusätzliche Monate (insgesamt 14 Monate).
    • Dies ermöglicht es Ihnen, die Betreuung Ihres Kindes besser aufzuteilen, während Sie beide weiterhin arbeiten.
  2. Voraussetzungen:
    • Beide Elternteile müssen gleichzeitig Elterngeld beziehen.
    • Sie müssen gemeinsam für mindestens 4 Monate Elterngeld beantragen.
  3. Antragstellung:
    • Wenn Sie den Partnerschaftsbonus nutzen möchten, geben Sie dies bei der Antragstellung an.
    • Die zuständige Elterngeldstelle prüft die Voraussetzungen und berücksichtigt den Bonus in der Berechnung.
  4. Höhe des Elterngelds:
    • Der Partnerschaftsbonus beeinflusst nicht die Höhe des Elterngelds.
    • Sie erhalten weiterhin den festgelegten Prozentsatz Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind. Für spezifische Details und individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Elterngeldstelle. 🌟

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld und ElterngeldPlus sind zwei verschiedene Varianten der finanziellen Unterstützung für junge Eltern in Deutschland. Hier sind die wesentlichen Unterschiede:

  1. Basiselterngeld:
    • Bezugsdauer: Du erhältst Basiselterngeld für 12 Monate.
    • Höhe: Die Höhe des Basiselterngelds orientiert sich an deinem letzten Einkommen. In der Regel beträgt es zwischen 65% und 100% deines letzten Einkommens, mit einer maximalen monatlichen Höchstgrenze von 1.800 Euro.
    • Zielgruppe: Ideal, wenn du nach der Geburt deines Kindes eine berufliche Pause einlegst und dich vollständig der Betreuung widmest.
  2. ElterngeldPlus:
    • Bezugsdauer: Du kannst ElterngeldPlus doppelt so lange wie Basiselterngeld beziehen. Ein Monat Basiselterngeld entspricht dabei zwei Monaten ElterngeldPlus.
    • Höhe: Das ElterngeldPlus (ohne Hinzuverdienst) ist maximal halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn du beispielsweise 1.200 Euro Basiselterngeld erhältst, bekommst du maximal 600 Euro ElterngeldPlus pro Monat.
    • Flexibilität: Du kannst Basiselterngeld und ElterngeldPlus flexibel kombinieren.
    • Teilzeitarbeit: ElterngeldPlus ist ideal, wenn du in Teilzeit arbeiten möchtest.

Das Ziel von ElterngeldPlus ist es, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, ohne finanzielle Nachteile. Es ermöglicht längere Bezugszeiten und verringert die Steuerbelastung durch den sogenannten Progressionsvorbehalt.

Elterngeld für Selbstständige – was muss ich beachten?

Elterngeld für Selbstständige ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, die auch für Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland verfügbar ist. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

  1. Anspruch auf Elterngeld für Selbstständige:
    • Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie:
      • Mit ihren Kindern in einem Haushalt leben.
      • Ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen.
      • Einen Wohnsitz in Deutschland haben.
      • Weniger als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
  2. Berechnung des Elterngelds für Selbstständige:
    • Die Höhe des Elterngelds orientiert sich an Ihrem letzten Einkommen.
    • In der Regel erhalten Sie ungefähr 65% von Ihrem Gewinn abzüglich Steuern als Elterngeld.
    • Die Basis für die Berechnung kann entweder Ihre Gewinnermittlung oder Bilanz sein, falls Ihr Steuerbescheid noch nicht vorliegt.
    • Das Mindestelterngeld liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro (Basiselterngeld).
  3. Vorbehalt bei der Auszahlung:
    • Selbstständige erhalten ihr Elterngeld zunächst unter Vorbehalt ausgezahlt, da das Einkommen im Bezugszeitraum nur geschätzt werden kann.
    • Im Nachhinein müssen Sie die Angaben, die Sie zuvor gemacht haben, durch einen Einkommensteuerbescheid nachweisen.
  4. Aktuelle Einkommensnachweise:
    • Sie haben die Möglichkeit, aktuelle Einkommensnachweise vorzulegen, wenn sich Ihr Gewinn in der Zeit vor der Geburt Ihres Kindes erhöht hat.
    • Dies kann durch eine Bilanz oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erfolgen.

Das Elterngeld für Selbstständige ermöglicht es, sich Zeit für die Familie zu nehmen und die Kindererziehung zu unterstützen.

Wie beantrage ich Elterngeld als Selbstständiger?

Elterngeld für Selbstständige ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, die auch für Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland verfügbar ist. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

    1. Anspruch auf Elterngeld für Selbstständige:
      • Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie:
        • Mit ihren Kindern in einem Haushalt leben.
        • Ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen.
        • Einen Wohnsitz in Deutschland haben.
        • Weniger als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
    2. Berechnung des Elterngelds für Selbstständige:
      • Die Höhe des Elterngelds orientiert sich an Ihrem letzten Einkommen.
      • In der Regel erhalten Sie ungefähr 65% von Ihrem Gewinn abzüglich Steuern als Elterngeld.
      • Die Basis für die Berechnung kann entweder Ihre Gewinnermittlung oder Bilanz sein, falls Ihr Steuerbescheid noch nicht vorliegt.
      • Das Mindestelterngeld liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro (Basiselterngeld).
    3. Vorbehalt bei der Auszahlung:
      • Selbstständige erhalten ihr Elterngeld zunächst unter Vorbehalt ausgezahlt, da das Einkommen im Bezugszeitraum nur geschätzt werden kann.
      • Im Nachhinein müssen Sie die Angaben, die Sie zuvor gemacht haben, durch einen Einkommensteuerbescheid nachweisen.
    4. Bezugsdauer des Elterngelds für Selbstständige:
      • Grundsätzlich ist das Elterngeld für Selbstständige und auch für Festangestellte auf zwölf Monate nach der Geburt begrenzt.
      • Paare, die sich die Elternzeit teilen, können den Anspruch auf 14 Monate ausweiten

Wie lange kann ich Elterngeld als Selbständiger beziehen?

Elterngeld für Selbstständige ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, die auch für Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland verfügbar ist. Hier sind einige wichtige Informationen dazu:

      1. Anspruch auf Elterngeld für Selbstständige:
        • Selbstständige haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie:
          • Mit ihren Kindern in einem Haushalt leben.
          • Ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen.
          • Einen Wohnsitz in Deutschland haben.
          • Weniger als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
      2. Berechnung des Elterngelds für Selbstständige:
        • Die Höhe des Elterngelds orientiert sich an Ihrem letzten Einkommen.
        • In der Regel erhalten Sie ungefähr 65% von Ihrem Gewinn abzüglich Steuern als Elterngeld.
        • Die Basis für die Berechnung kann entweder Ihre Gewinnermittlung oder Bilanz sein, falls Ihr Steuerbescheid noch nicht vorliegt.
        • Das Mindestelterngeld liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro (Basiselterngeld).
      3. Vorbehalt bei der Auszahlung:
        • Selbstständige erhalten ihr Elterngeld zunächst unter Vorbehalt ausgezahlt, da das Einkommen im Bezugszeitraum nur geschätzt werden kann.
        • Im Nachhinein müssen Sie die Angaben, die Sie zuvor gemacht haben, durch einen Einkommensteuerbescheid nachweisen.
      4. Bezugsdauer des Elterngelds für Selbstständige:
        • Grundsätzlich ist das Elterngeld für Selbstständige und auch für Festangestellte auf zwölf Monate nach der Geburt begrenzt.
        • Paare, die sich die Elternzeit teilen, können den Anspruch auf 14 Monate ausweiten

Wie wird das Elterngeld steuerlich behandelt?

Die steuerliche Behandlung des Elterngelds ist ein wichtiger Aspekt für Selbstständige in Deutschland. Hier sind einige relevante Informationen:

    1. Keine direkte Steuer auf das Elterngeld:
      • Im Gegensatz zu Ihrem regulären Einkommen ist das Elterngeld nicht direkt steuerpflichtig.
      • Sie erhalten die reine Leistung der Elterngeldstellen zunächst ohne Steuerabzüge.
    2. Einkommensteuererklärung und Nachzahlung:
      • Bei Ihrer Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres müssen Sie die Elterngeldleistungen angeben.
      • Die Summe des Erziehungsgelds wird auf Ihr reguläres Einkommen addiert.
      • Sie zahlen keine Steuern speziell für das Elterngeld, aber für den Teil Ihres Einkommens, der aufgrund der Zusatzleistung erhöht wird.
      • Es kann sein, dass Sie im Rahmen der Steuererklärung eine Nachzahlung leisten müssen.
      • Es ist ratsam, frühzeitig finanzielle Rücklagen zu bilden, um eventuellen Nachzahlungen gelassen zu begegnen.

Wie wirkt sich das Elterngeld auf die Rentenversicherung aus?

Elterngeld und Rentenversicherung: Wie wirkt sich das Elterngeld auf die Rente aus? Wenn Sie ein Kind erwarten, mag die Rente noch in weiter Ferne liegen, aber es ist dennoch wichtig zu verstehen, wie sich der Bezug von Elterngeld und die Erziehungszeiten auf Ihre spätere Rente auswirken können.

  1. Bin ich von der Rentenkasse während der Elternzeit befreit?Werdende Mütter oder Väter dürfen sich in der Regel auf eine Zeit voller Freude und Aufregung freuen. Gleichzeitig gilt es jedoch, zahlreiche organisatorische Fragen zu klären. Eine dieser Fragen bezieht sich auf die Auswirkungen der Elternzeit auf die gesetzliche Rentenversicherung. Hierbei ist es beruhigend zu wissen, dass während des Bezugs von Elterngeld keine Rentenbeiträge entrichtet werden müssen.Die Elternzeit wird von der Rentenversicherung als Kindererziehungszeit betrachtet und umfasst einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren, den Eltern für ihre Kinder aufwenden können. In dieser Phase sind keine negativen Auswirkungen auf die Rentenansprüche oder Rentenpunkte zu befürchten. Die Rentenversicherung kalkuliert dies so, als hätte es keine Unterbrechung der Einzahlungen gegeben, und stuft die Eltern während dieser Zeit als Durchschnittsverdiener ein.Was bedeutet das konkret für Sie als Elternteil? Während Ihrer Auszeit für die Kindererziehung brauchen Sie sich keine Sorgen um finanzielle Einbußen bei Ihrer Rente zu machen. Die Rentenversicherung berücksichtigt die Elternzeit als wertvolle Zeit, die sich nicht negativ auf Ihre langfristige Absicherung auswirkt. So können Sie die kostbaren Momente der Elternschaft in vollen Zügen genießen, ohne sich um Ihre finanzielle Zukunft sorgen zu müssen.
    • Die Elternzeit gilt für die Rentenversicherung als Kindererziehungszeit.
    • Dieser Zeitraum von bis zu 3 Jahren wird Ihnen für die Betreuung Ihrer Kinder angerechnet.
    • Währenddessen haben Sie keine negativen Auswirkungen auf Ihre Rente oder Rentenpunkte zu befürchten.
    • Die Rentenversicherung berechnet das so, als hätte es nie eine Einzahlungspause gegeben, und stuft Sie in dieser Zeit als Durchschnittsverdiener ein.
  2. Länge und Besonderheiten während der Kindererziehungszeiten:Wer entscheidet über die Kindererziehungszeit bei der Rente?Die Entscheidung darüber, welcher Partner die Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung angerechnet bekommt, kann von verschiedenen Faktoren abhängen. Ein wichtiger Indikator kann beispielsweise das Einkommen sein. Der Partner mit dem geringeren Verdienst könnte eher darauf angewiesen sein, die fehlenden Monate der Einzahlung in die Rentenkasse zu vermeiden. Da der gemeinsame Zeitraum der Elternzeit in der Regel eher kurz ist, sind die Auswirkungen auf die spätere Rente in der Regel begrenzt.Schnelle Mitteilung an die Rentenkasse notwendig

    Nachdem Sie sich entschieden haben, welcher Partner die Kindererziehungszeit beanspruchen soll, ist es wichtig, dies umgehend der Rentenkasse mitzuteilen. Beachten Sie, dass die Mitteilung nur für die letzten zwei Monate rückwirkend berücksichtigt werden kann. Andernfalls können nur zukünftige Zeiträume entsprechend angerechnet werden.

    Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf die spätere Rente?

    Die getroffene Entscheidung kann langfristige Auswirkungen auf Ihre Rente haben. Es ist ratsam, die individuellen finanziellen Umstände und die langfristigen Auswirkungen auf die Rentenansprüche sorgfältig abzuwägen, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen. Informieren Sie sich frühzeitig und holen Sie gegebenenfalls professionellen Rat ein, um die bestmögliche Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.

    • Die Erziehungszeit wird automatisch der Mutter zugeschrieben.
    • Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese dem anderen Elternteil zuzuordnen.
    • Bei gleichzeitiger Vollzeit-Elternzeit können nur ein Elternteil die Rentenpunkte sammeln.
    • Die Mitteilung dazu muss an die Rentenversicherung gehen.
  3. Ist das Arbeiten während der Elternzeit rentenpflichtig?Wenn Sie einen Minijob ausüben und nicht mehr als 538€ verdienen, werden standardmäßig 3,6% für die Rente abgezogen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien. Dies bedeutet, dass Sie während der Elternzeit keine Rentenbeiträge zahlen müssen. Beachten Sie jedoch, dass diese Entscheidung unwiderruflich ist. Wenn Sie planen, nach der Elternzeit weiterhin in diesem Minijob zu arbeiten, müssten Sie langfristig auf Renteneinzahlungen verzichten.
    • Sie haben die Möglichkeit, in der Elternzeit einen Minijob anzunehmen und zusätzlich Geld zu verdienen.
    • In diesem Fall besteht die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.
    • Der Abzug der Pauschalbeträge für die Sozialversicherung während der Elterngeld-Zeiträume erfolgt nur dann, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind.

    Wie sieht es bei einem Teilzeitjob während der Elternzeit aus?

    Ein Teilzeitjob während der Elternzeit wird als rentenversicherungspflichtiges Einkommen betrachtet. Die entsprechenden Prozentsätze werden abgezogen, und es besteht keine Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien. Dies bedeutet, dass Sie während der Teilzeitarbeit in der Elternzeit Rentenbeiträge zahlen müssen.

    Worauf sollten Eltern bei der Entscheidung achten?

    Die Entscheidung zwischen Minijob und Teilzeitjob während der Elternzeit erfordert sorgfältige Überlegungen. Es ist wichtig zu bedenken, dass die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beim Minijob unwiderruflich ist. Eltern sollten ihre langfristigen beruflichen Pläne nach der Elternzeit berücksichtigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen, die ihre finanzielle Zukunft nicht beeinträchtigen. Holen Sie gegebenenfalls professionellen Rat ein, um die beste Option für Ihre individuelle Situation zu ermitteln.

Die Elternzeit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern, ohne dass sich dies negativ auf Ihre spätere Rente auswirkt.

Die Riester-Rente während der Elternzeit: Eine lohnende Investition

Die Riester-Rente kann während der Elternzeit zu einer lohnenswerten Option werden. Warum? Lassen Sie uns die wichtigsten Fragen dazu klären.

  1. Warum sollte man die Riester-Rente während der Elternzeit fortsetzen?

Obwohl während des Bezugs von Elterngeld keine Beiträge für die normale Rente eingezahlt werden müssen, kann die Fortzahlung der Riester-Rente durchaus sinnvoll sein. Dies liegt insbesondere an den besonderen Regelungen für Kindererziehungszeiten.

  1. Welche Beiträge sind während des ersten Jahres der Kindererziehungszeit zu zahlen?

Im ersten Jahr der Kindererziehungszeit müssen zunächst die normalen Beiträge entrichtet werden. Diese belaufen sich in der Regel auf 4% des Jahreseinkommens. Ab dem zweiten Jahr genügt jedoch der Sockelbetrag von 60€ im Jahr bzw. 5€ im Monat für die private Rentenversicherung.

  1. Gibt es Ausnahmen beim Beitrag im ersten Jahr?

Ja, wenn vor der Geburt kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt wurde, reicht im ersten Jahr auch der Sockelbetrag aus.

  1. Welche zusätzlichen Zulagen gibt es für die Riester-Rente während der Elternzeit?

Zusätzlich zu den Beiträgen erhalten Sie eine jährliche Grundzulage von 154€ sowie eine jährliche Kinderzulage von 300€. Normalerweise wird die Kinderzulage der Mutter zugeschrieben, aber sie kann auch auf das Riesterkonto des Vaters übertragen werden. Dies erfordert jedoch einen gesonderten Antrag.

  1. Welchen Tipp gibt es für die Kinderzulage?

Wenn vor der Geburt kein oder nur ein geringes Einkommen vorhanden war, genügt im ersten Jahr auch der Sockelbetrag für die Kinderzulage.

Die Riester-Rente während der Elternzeit bietet also nicht nur die Möglichkeit der Fortzahlung mit reduzierten Beiträgen, sondern auch attraktive Zulagen für die Altersvorsorge. Denken Sie daran, dass die Übertragung der Kinderzulage auf das Riesterkonto des Vaters einen gesonderten Antrag erfordert. Damit können Sie auch in Zeiten der Kindererziehung aktiv Ihre finanzielle Zukunft gestalten.

4. Februar 20242 Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert