Elterngeld und Elternzeit 2025 – Alles Wichtige + Rechner

Elterngeld und Elternzeit 2025 – Alles Wichtige + Rechner

Eltern stehen nach der Geburt eines Kindes vor vielen Fragen – insbesondere rund um Elterngeld und Elternzeit 2025. Welche Leistungen stehen mir zu? Was hat sich 2025 geändert? Wie plane ich die Elternzeit optimal? In diesem umfassenden Ratgeber fassen wir alle Informationen zusammen – inklusive einer Checkliste und einem Rechner, mit dem Sie Ihre Ansprüche überschlagen können.

Elterngeld und elternzeit Rechner

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Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes nicht oder nur eingeschränkt arbeiten. Es soll das fehlende Einkommen teilweise ausgleichen und Eltern ermöglichen, sich in den ersten Monaten intensiv um ihr Kind zu kümmern. Im Kontext der neuen Regelungen für Elterngeld und Elternzeit 2025 spielt diese Leistung eine noch wichtigere Rolle.

Elterngeldarten:

Modell Dauer Leistung Besonderheit
Basiselterngeld 12 Monate (bzw. 14 Monate bei Partnerschaftsmonaten) ca. 65–67 % des Nettoeinkommens Nicht kombinierbar mit Teilzeit über 32 Wochenstunden
ElterngeldPlus Doppelte Bezugszeit bei halbem Betrag bis zu 28 Monate Kombinierbar mit Teilzeitarbeit
Partnerschaftsbonus 2–4 zusätzliche Monate für beide Partner Nur bei paralleler Teilzeitarbeit (24–32 Std./Woche) Flexibilisierung möglich

Was ist Elternzeit?

Die Elternzeit 2025 ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Kinderbetreuung. Sie kann unabhängig vom Elterngeld genommen werden, ist jedoch häufig damit kombiniert. Wer Elterngeld und Elternzeit 2025 optimal kombinieren möchte, sollte die Regelungen genau kennen.

Wichtige Fakten:

  • Dauer: Bis zu 3 Jahre pro Elternteil, davon max. 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragbar.
  • Anmeldung: Spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber.
  • Kündigungsschutz: Ab Anmeldung bis zum Ende der Elternzeit.

Elterngerld & Elternzeit: Änderungen ab 2025 – Was ist neu?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten folgende Neuerungen:

  1. Einkommensgrenze gesenkt: Anspruch auf Elterngeld besteht nur noch bis zu einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 200.000 € (vorher: 300.000 €). Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 150.000 €.

  2. Gleichzeitiger Bezug eingeschränkt: Beide Elternteile können künftig nur noch maximal einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Diese Regelung betrifft nicht ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus.

  3. Partnerschaftsbonus vereinfacht: Eltern können flexibler zwischen 2 und 4 Monaten wählen und diese auch unterbrechen.

  4. Digitale Antragstellung: In vielen Bundesländern kann der Antrag nun vollständig digital eingereicht werden.

  5. Mehr Förderung für Frühchen: Eltern von zu früh geborenen Kindern erhalten automatisch zusätzliche Elterngeld-Monate – abhängig vom Geburtszeitpunkt.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit

Für Elterngeld und Elternzeit 2025 gelten folgende Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Zusammenleben mit dem Kind im selben Haushalt
  • Eigene Betreuung und Erziehung
  • Max. 32 Stunden Wochenarbeitszeit während des Bezugs (bei ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus)

Elterngeld-Rechner – Beispielrechnung

Beispiel:

  • Nettoeinkommen vor Geburt: 2.800 €/Monat
  • Partner nimmt 2 Monate Elternzeit, Mutter 12 Monate

Ergebnis:

  • Basiselterngeld (65 % von 2.800 €) = 1.820 €/Monat
  • Für 12 Monate: 21.840 €
  • Partner: 2 Monate à 1.820 € = 3.640 €
  • Gesamtförderung: 25.480 €

👉 Für eine individuelle Berechnung empfiehlt sich der offizielle Elterngeldrechner des BMFSFJ

Elterngeld und Elternzeit 2025 bei Teilzeit

Ja. Vor allem mit ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus lassen sich Teilzeitmodelle gut kombinieren. Dies lohnt sich finanziell besonders für Eltern mit höherem Einkommen oder Selbstständige.

Beispiel:

  • Mutter arbeitet nach 6 Monaten wieder 25 Std./Woche
  • Bezug von ElterngeldPlus bis zum 22. Lebensmonat des Kindes

Häufige Fehler vermeiden

  1. Antrag zu spät gestellt: Rückwirkend kann Elterngeld nur für 3 Monate gezahlt werden.
  2. Zu hohe Stundenzahl in Teilzeit: Obergrenze von 32 Std./Woche einhalten!
  3. Keine Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Elternzeit frühzeitig abstimmen.
  4. Kein Steuerklassenwechsel: Steuerklasse III vor Geburt kann Vorteile bringen.

Checkliste: Elternzeit & Elterngeld 2025 richtig planen

  • Frühzeitig über Modelle und Optionen informieren
  • Steuerklasse ggf. frühzeitig wechseln (6 Monate vorher)
  • Arbeitgeber rechtzeitig informieren
  • Antrag digital vorbereiten
  • ElterngeldPlus prüfen bei Teilzeitwunsch
  • Rücklagen für Übergangsmonate bilden
  • Partnerschaftsbonus bei paralleler Teilzeit nutzen

FAQ – Häufige Fragen zu Elterngeld und Elternzeit 2025

Wie lange bekomme ich Elterngeld?

Je nach Modell zwischen 12 und 28 Monaten – bei Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus.

Wie hoch ist mein Elterngeld?

Zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens – abhängig vom Einkommen vor der Geburt.

Muss ich Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu bekommen?

Nein, aber sie werden meist kombiniert. Elterngeld kann auch bei Teilzeit bezogen werden.

Bekomme ich als Selbstständige(r) auch Elterngeld?

Ja, auf Basis des letzten Steuerbescheids. Einnahmen aus Selbstständigkeit zählen wie Einkommen.

Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Ja, aber maximal 32 Stunden/Woche.

Fazit

Die Neuregelungen für Elterngeld und Elternzeit 2025 bringen mehr Flexibilität, aber auch Einschränkungen. Eine frühzeitige Planung, klare Kommunikation mit dem Arbeitgeber und Nutzung der digitalen Antragsmöglichkeiten sind entscheidend. Wer klug plant, kann nicht nur Zeit mit dem Kind genießen, sondern auch finanziell das Beste herausholen.

“Eltern brauchen in der Planungsphase vor allem Verlässlichkeit. Das Elterngeld ist ein wichtiges Instrument zur finanziellen Sicherheit – besonders für junge Familien.”
Prof. Dr. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin (Zitat aus “Zeit Online”)

8. Juni 2025No comments, Elterngeld & Elternzeit

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